Am 23. Juli tagte der Lahnsteiner Stadtrat im Großen Saal der Stadthalle Lahnstein.
Nach der Einwohnerfragestunde wurde durch Sebastian Linden vom Ingenieurbüro schlaich bergermann partner ausführlich die aktuelle Planung der Lahnquerung vorgestellt. Die Trasse am nördlichen Lahnufer musste im Plan wesentlich überarbeitet werden, da die Spindel, die in der Machbarkeitsstudie noch im Uferbereich der Lahn endete, ein Hindernis für den Hochwasserabfluss darstellte und deshalb hinter den Uferweg verlegt werden musste. Der Rat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Planung auf Grundlage der aktualisierten Trasse fortzusetzen.
Nachfolgend beriet der Rat über die Bildung und Zuständigkeiten der Ausschüsse. Einstimmig wurde entschieden, dass für die Wahlperiode 2024 bis 2029 neben dem Haupt- und Finanzausschuss, der in § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung festgelegt ist, folgende Ausschüsse gebildet werden: Ausschuss für Forst; Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport; Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Verkehr; Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtplanung; Ausschuss für Stadtmarketing, Kultur, Wirtschaft; BUGA-Ausschuss sowie aufgrund von Spezialvorschriften: Werkausschuss; Rechnungsprüfungsausschuss; Schulträgerausschuss; Stadtrechtsausschuss und bei Bedarf Umlegungsausschuss.
Mehrheitlich wurde die Anzahl der Ausschussmitglieder auf 15 Personen festgelegt. Für den Stadtrechtsausschuss wählte der Rat die Anzahl von zwölf Beisitzern. Der Umlegungsausschuss wird bei Bedarf gebildet. Weiterhin legte der Rat die Zuständigkeiten der Ausschüsse fest.
Dem folgte die Terminierung der Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Lahnstein. Entsprechend der Empfehlung des derzeitigen Beirates für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund wurde der Wahltermin einstimmig auf Sonntag, 10. November 2024 festgelegt.
Anschließend stimmten die Ratsmitglieder einstimmig gemäß Vergabeverordnung dem erforderlichen EU-weiten Ausschreibungsverfahren für die freiberuflichen Leistungen zur Planung der Hochstraße sowie der anliegenden Heimatgasse, Weißergasse, Neisgasse, Ratsgasse, Fingerhutsgasse, Schultheißengasse, Beilsgasse, Schnaßgasse, Schwarzgasse, Josefsgasse, Münchsgasse, Zollgasse, Schlossgasse und der Kirchstraße einschließlich des Bahnhofsvorplatzes zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle erforderlichen Schritte durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Kirchstraße und den Bahnhofsvorplatz werden im Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt.