„Vom 1. Oktober des Jahres ab müssen dem Gesetze vom 9. März 1874 gemäß alle Geburten und Sterbefälle, welche im Gemeindebezirk Oberlahnstein vorkommen, bei dem unterzeichneten Bürgermeister behufs Eintragung in die Geburts- resp. Sterberegister zur Anzeige gebracht werden.“ So lautet die Bekanntmachung von Bürgermeister Reusch im Lahnsteiner Tageblatt vom 30. September 1874. Durch die Personenstandsgesetze wurde in ganz Preußen und ab 1876 im ganzen Deutschen Reich das Standesamtswesen eingeführt, die Beurkundungen wurden staatliche Aufgabe.
Zuvor oblag die Führung der Bücher den Kirchen, weshalb Ahnenforscher sich für die Zeit bis 1874 an die kirchlichen Archive wenden müssen. Linksrheinisch wurde das staatliche Personenstandswesen bereits 1798 von den französischen Besatzern eingeführt und nach Abzug der Franzosen beibehalten. Im Herzogtum Nassau (1806-1866) hatten ab 1818 die Mehrheitspfarrer am Ort (in Lahnstein waren dies die katholischen Pfarrer) alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle im Auftrag des Staates in sogenannte Zivilstandsregister einzutragen, die sie zusätzlich zu ihren Kirchenbüchern führten.
Die Standesbeamten nahmen am 1. Oktober 1874 ihre Arbeit auf und beurkunden seither die Geburten, Heiraten und Sterbefälle in den sogenannten Personenstandsregistern. Diese wurden zunächst handschriftlich geführt, bis in die 1940er Jahre noch in Sütterlin, dann in der lateinischen Schrift. In Lahnstein stellte man in den 1960er Jahren auf Schreibmaschine um, zuletzt wurden die Seiten mit dem Computer angelegt. Aus rechtlichen Gründen wurden die Registerbände bis 2012 doppelt geführt und aus Sicherheitsgründen in verschiedenen Gebäuden aufbewahrt. Die Papierform wurde im November 2012 durch die elektronischen Register abgelöst.
Aus den beim Standesamt Lahnstein geführten Personenstandsbüchern geht hervor, dass durch „Erlass des Herrn Oberpräsidenten in Cassel ... für den Grubenbezirk Friedrichssegen vom 1. Januar 1885 ab ein befristetes Standesamt errichtet worden ist“. Friedrichssegen hatte damals 501 Einwohner, Oberlahnstein alleine 4981 Einwohner. Die Aufhebung des Standesamts und Standesamtsbezirks „Friedrichssegen“ erfolgte mit Wirkung vom 31. Oktober 1923. In dieser Zeit wurden für Friedrichssegen 720 Geburtseinträge, 118 Heiratsanträge und 312 Sterbeeinträge beurkundet.
Eine weitere Besonderheit bilden zwei Sonderbände des Heiratsregisters für die Jahre 1945 bis 1947, in denen nur polnische Staatsangehörige aufgeführt sind, die im damaligen „Polenlager“ in der Niederlahnsteiner Kaserne gelebt haben.
Seit 150 Jahren gibt es die Standesbeamten, die extra bestellt werden und einen besonderen Status in der Kommunalverwaltung innehaben. Fachlich sind sie ausschließlich den Gerichten unterstellt, nicht aber den Vorgesetzten. Mit ihrer Unterschrift haften sie für die Richtigkeit ihrer Urkunden. Ob Geburt, Heirat oder Tod, alles muss beurkundet werden.
Nach dem Ersten Weltkrieg waren Jacob Reck, Josef Allmang, Dr. Ernst Schäfer, ab 1948 Klara Krieger (später verh. Kneip) Standesbeamte in Niederlahnstein. In Oberlahnstein war Peter Noll Standesbeamter. Er wurde Anfang der 1960er Jahre von Hans Zimmerschied abgelöst, der nach der Zusammenlegung von Nieder- und Oberlahnstein 1970 für ganz Lahnstein zuständig wurde und 1990 in den Ruhestand ging. Von 1990 bis 2006 war Rainer Kaffei Standesbeamter in Lahnstein, ab 2000 auch Ursula Tamm. Seit Mai 2006 waren Sonja Schunk (bis 2020) und Astrid Dawirs (bis 2022) Standesbeamtinnen. Heute sind dies Matthias Wagner (seit 2010), Sabine Vahlenkamp (seit 2020) und Michael Nass (seit 2023). Das Standesamt ist neben den Trauungen auch für Entgegennahmen, Beglaubigungen und Beurkundungen von personenstandsrechtlichen Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen zuständig.
Das Standesamt Lahnstein ist für Personenstandsfälle, welche sich im Stadtgebiet Lahnstein ereignen, zuständig. Hier werden die Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in Registerform dokumentiert und fortgeführt. Ebenso werden die Aufgaben der Friedhofsverwaltung wahrgenommen.
Seit 2011 ist das Standesamt ebenso für die Bearbeitung von öffentlich-rechtlichen Namensänderungen zuständig.
Als Orte der Vermählung stehen der Hexenturm, die Hospitalkapelle, der Zollturm beim Wirtshaus an der Lahn und das Trauzimmer im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 49a zur Verfügung.