Neuberechnung des Wohngelds

Zum 01. Januar 2025 wurde das Wohngeld im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Dynamisierung neu berechnet. Diese Anpassung gewährleistet, dass das Wohngeld im Zwei-Jahres-Rhythmus an die Entwicklung von Miet- und Lebenshaltungskosten angepasst wird. Für viele Wohngeldempfänger bedeutet dies eine Erhöhung der Unterstützung.

Alle Haushalte, die aktuell Wohngeld beziehen, erhalten zum 08. Januar 2025 automatisch einen neuen Bescheid mit den angepassten Beträgen. Ein separater Antrag ist hierfür nicht notwendig, da die Neuberechnung vollständig automatisiert erfolgt.

Die Wohngeldstelle bittet darum, bis zum Erhalt der neuen Bescheide von Rückfragen oder Vorsprachen abzusehen, da die Dynamisierung eine umfangreiche Bearbeitung der Unterlagen erfordert. Derzeit liegt der Fokus darauf, den Versand schnellstmöglich abzuschließen.