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Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.


An wen muss ich mich wenden?

An das Fundamt der jeweiligen Kommune

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende