Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung:
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenenen Forderungen gegenüber der Stadt Lahnstein hat
- wird u.a. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt
- nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird vom Finanzamt ausgestellt
- Beantragung ist persönlich möglich
- die Bescheinigung wird bei offenen Forderungen nicht ausgestellt, es sei denn die offenen Forderungen werden vor Ort beglichenWelche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
15 Euro
Bearbeitungsdauer
sofort
Anträge / Formulare
SEPA Lastschriftmandat