Es ist bereits 75 Jahre her, aber viele reden noch heute von der Zeit, als sie oder ihre Vorfahren Geld zahlen mussten, wenn sie von Ober- nach Nieder- bzw. von Nieder- nach Oberlahnstein mussten. Das war keine reine Willkür oder Schikane, sondern die Refinanzierung der Lahnbrücke, deren Baukosten die beiden Kommunen zu tragen hatten.
Auf der Lahnbrücke wurde seit Eröffnung der ersten Brücke im Jahr 1873 Brückengeld erhoben. Die Einnahmen und Ausgaben für die Erhebung teilten sich beide Städte. Die Brückengelderhebung wurde für einen bestimmten Zeitraum an den Meistbietenden verpachtet, der dann monatlich den im Pachtvertrag ausgehandelten Betrag zahlen musste, unabhängig von seinen Einnahmen aus Brückengeld und seit Januar 1927 auch Toilettenbenutzung.
Der Tarif für Fußgänger war abhängig davon, ob diese ohne Last, mit Handwagen, Fuhrwerk oder Vieh unterwegs waren. Ab 1911 war die Höhe des Brückengeldes auch für Kraftfahrzeuge festgelegt. Für einen leeren Lieferwagen mussten damals 30 Pfennig, für einen beladenen 50 Pfennig bezahlt werden. Ein Kraftrad kostete 10 Pfennig, ein Fuhrwerk (Einspänner) leer 15 Pfennig und beladen 30 Pfennig. Der Preis für eine Arbeitermonatskarte betrug 60 Pfennig. Immer wieder wurden Ausnahmegenehmigungen ausgehandelt, z. B. für Besucher des evangelischen Gottesdienstes.
Ab 1. Juli 1927 durfte aufgrund eines Reichsgesetzes kein Brückengeld für Kraftfahrzeuge aller Art mehr erhoben werden. Da damit die übrige Erhebung unwirtschaftlich würde, wurde die Erhebung des Brückengeldes gänzlich aufgehoben. Das mit dem Neubau der Lahnbrücke im Januar 1927 eingeweihte steinerne Brückenhäuschen – der Vorgänger war aus Blech – diente daher nur noch als Kiosk, in dem unter anderem Tabakwaren und Zeitschriften verkauft wurden, und Toilette.
Im März 1945 wurden alle Lahnbrücken von der Deutschen Wehrmacht gesprengt, darunter auch diese. Das Brückenhäuschen jedoch hat den Zweiten Weltkrieg unversehrt überstanden. Im gleichen Jahr wurde noch eine Notbrücke errichtet. Für die Benutzung dieser Ponte wurde ab Juli 1945 Brückengeld erhoben, deren Einnahme sich wiederum beide Städte teilten.
Ab 14. September 1946 war allerdings durch Verfügung des Oberpräsidenten von Rheinland-Hessen-Nassau die Erhebung von Brückengeld für Kraftfahrzeuge verboten worden. Folglich wurde nur von den übrigen Verkehrsteilnehmern Brückengeld erhoben, auch nach Einweihung der neuen Lahnbrücke am 22. Dezember 1947 täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr. Viele ältere Lahnsteiner erinnern sich noch, dass sie damals fünf Pfennige zu zahlen hatten.
Auch von den Fahrgästen der Straßenbahn wollten die beiden Städte diese Gebühr verlangen, jedoch erhielten sie erst im Januar 1949 die Zustimmung des Regierungspräsidenten.
Am 1. Oktober 1949 wurde die Brückengelderhebung ganz eingestellt. Das Brückenhäuschen, das die Kriegsjahre unbeschadet überdauert hatte, diente noch bis in die 1970er Jahre als Kiosk und öffentliche Toilette. Es befindet sich heute in Privatbesitz und wurde kürzlich renoviert.