Vergebene Aufträge & beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen

Vergebene Aufträge

Bereits vergebene Aufträge können Sie nachfolgend einsehen:  

Auf Grundlage des § 20 VOB/A und § 30 UVgO wird hier über die Auftragsvergabe informiert, sofern die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind:

  1. Bauleistungen
    • (a) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
    • (b) Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  2. Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

Die Informationen nach Ziffer 1 werden sechs Monate, diejenigen nach Ziffer 2 drei Monate vorgehalten.


Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen

Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer können Sie nachfolgend einsehen: