Vergebene Aufträge & beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
Vergebene Aufträge
Bereits vergebene Aufträge können Sie nachfolgend einsehen:
Auf Grundlage des § 20 VOB/A und § 30 UVgO wird hier über die Auftragsvergabe informiert, sofern die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind:
- Bauleistungen
- (a) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- (b) Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Die Informationen nach Ziffer 1 werden sechs Monate, diejenigen nach Ziffer 2 drei Monate vorgehalten.
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen
Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer können Sie nachfolgend einsehen: