Rat & Gremien

Lahnsteins gewählte Vertreter

Die rheinland-pfälzische Kommunalverfassung sieht für die Stadt Lahnstein zwei Organe vor: den Oberbürgermeister und den Stadtrat. 

Dem Oberbürgermeister obliegt die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des Rates. Außerdem ist er für Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ordnungsgemäße Erledigung der staatlichen Aufgaben, die der Stadt übertragen sind (Auftragsangelegenheiten), zuständig.
 
Demgegenüber ist der Stadtrat das zentrale Beschlussorgan, das die grundlegenden Entscheidungen trifft und die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Verwaltung vorgibt.

Zusammensetzung des Stadtrats

Der Stadtrat besteht aus 32 gewählten Ratsmitgliedern (gekorene Mitglieder) und dem Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister, der neben seiner Funktion als Leiter der Stadtverwaltung auch den Vorsitz im Rat führt (geborenes Mitglied).

Die Sitzverteilung im Rat ergibt sich aus dem Ergebnis der Kommunalwahl am 09. Juni 2024. Die Ratsmitglieder sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.


Aufgaben des Rates

  • Beschlussfassungen über Satzungen
  • Verabschiedung des Haushaltsplanes (Budgetrecht)
  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten
  • Beschlussfassung über die Bauleitpläne der Stadt Lahnstein wie Flächennutzungs- und Bebauungspläne
  • Festlegung der Sätze für öffentliche Abgaben und Entgelte wie den Gewerbesteuerhebesatz, Festlegung der Anteile bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen
  • Beschlussfassung über vermögenswirksame Verfügungen, wie größere Beschaffungen und die Durchführung von Baumaßnahmen

Ausschüsse des Stadtrats

Die umfassende Aufgabenstellung des Rates macht eine Vorbehandlung der Detailfragen in den vom Stadtrat gebildeten Ausschüssen erforderlich, die die Beratung und Entschlussfindung im Rat erheblich erleichtert.

Folgende Ausschüsse wurden gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Forst
  • Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport
  • Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Verkehr
  • Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtplanung
  • Ausschuss für Stadtmarketing, Kultur, Wirtschaft
  • BUGA-Ausschuss

Folgende Ausschüsse sind zusätzlich aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorzuhalten:

  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Schulträgerausschuss
  • Stadtrechtsausschuss
  • Umlegungsauschuss (besteht derzeit nicht, da kein Umlegungsverfahren anhängig ist)
  • Werkausschuss
  • Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund