Briefwahl
Ihre Stimme zählt, auch wenn Sie nicht persönlich anwesend sind!
Die Briefwahl ist eine bequeme und flexible Möglichkeit, Ihre Stimme bei Wahlen abzugeben, auch wenn Sie am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um von diesem praktischen Wahlverfahren Gebrauch zu machen.
Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Beantragen Sie rechtzeitig vor der Wahl die Briefwahlunterlagen:
- per Post
- per E-Mail, Fax, Fernschreiben oder Telegramm
- persönlich im Briefwahlbüro
- online über das Online-Wahlscheinverfahren
Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Diese enthalten den Stimmzettel, den Wahlschein und einen Rückumschlag.
Nun füllen Sie den Stimmzettel gemäß den Anweisungen aus und legen ihn in den entsprechenden Umschlag. Unterschreiben Sie den Wahlschein und stecken Sie alles in den Rückumschlag.
Senden Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltermin per Post zurück oder werfen Sie sie persönlich im dafür vorgesehenen Briefwahlbriefkasten ein.
Wichtige Hinweise
- Achten Sie darauf, die Fristen für die Beantragung und den Versand der Briefwahlunterlagen einzuhalten.
- Überprüfen Sie vor dem Absenden, ob alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abzugeben, wenn die Zeit knapp wird.